Recht

Zivilprozessordnung

Wie ein Schlichtungsverfahren ­konkret abläuft

«Schlichten vor Richten» ist in der schweizerischen Streitkultur stark verankert. Grundsätzlich darf erst dann ein gerichtliches Verfahren gestartet werden, nachdem die Parteien einen Schlichtungsversuch unternommen haben. Was aber bedeutet der Gang zum Friedensrichter genau? Welche Regeln gelten, und wo liegen die Herausforderungen?
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