Neben der Generalversammlung und dem Verwaltungsrat ist die Revisionsstelle das dritte vom Gesetz zwingend vorgeschriebene Organ der Gesellschaft. Bei der Revisionsstelle handelt es sich um ein Organ der Aktiengesellschaft, das durch die Aktionäre gewählt wird. Dieses als externe Revision bezeichnete Organ erfüllt die ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben gemäss den geltenden Richtlinien.
Die Hauptaufgabe der Revisionsstelle besteht in der Abschlussprüfung. Dabei ist zu prüfen, ob mit der Jahresrechnung die gesetzlichen Vorschriften eingehalten sind, ob die Jahresrechnung mit den Statuten und dem gewählten Regelwerk (IFRS, Swiss GAAP FER) in Einklang steht, ob der Antrag des Verwaltungsrates an die Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht sowie – bei der ordentlichen Revision –, ob ein internes Kontrollsystem existiert.