Der Bundesrat hat im Oktober entschieden, für den Schweizer Strommarkt neue Rahmenbedingungen zu schaffen, und die Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in die Vernehmlassung gegeben, diese dauert bis am 31. Januar 2019. Mit dem Energiegesetz, das die Stimmbevölkerung im Mai 2017 gutgeheissen hat, wurde ein erstes Massnahmenpaket beschlossen.
Stromversorgungsgesetz
Es enthält neben dem Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen sowie die Produktion aus erneuerbaren Energien zu stärken. Zur Modernisierung des Stromnetzes hat das Parlament ebenfalls gesetzliche Änderungen beschlossen (Strategie Stromnetze). Diese treten voraussichtlich im zweiten Quartal 2019 in Kraft. Weitere Punkte der Revision sind:
Vollständige Öffnung des Strommarkts
Sie wurde vom Parlament bereits im geltenden StromVG beschlossen, bisher aber nicht umgesetzt. Über 99 Prozent der Endverbraucher, kleine Konsumenten und Betriebe, sind heute noch auf die Grundversorgung angewiesen und sollen künftig in den freien Markt wechseln können und von dort auch wieder zurück in die regulierte Grundversorgung.
Erneuerbarer Schweizer Strom für die Grundversorgung
Endkunden, die in der geschützten Grundversorgung bleiben möchten, sollen künftig Strom aus der Schweiz erhalten, welcher zudem zu einem Mindestanteil aus erneuerbaren Energien produziert werden muss, was die Wasserkraft begünstigt.
Vergütung der erzeugten Energie
Systemanalysen des Bundesamts für Energie und der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zeigen, dass die Versorgungssicherheit der Schweiz mindestens bis 2025 gesichert sei. Deshalb soll im Schweizer Strommarkt wie bisher auch künftig nur die erzeugte Energie gehandelt und vergütet werden («Energy-Only-Markt») und keine zusätzliche staatliche Förderung für Investitionen in Kraftwerksleistung/-kapazitäten erfolgen.
Speicherreserve für Extremsituationen
Massnahmen für eine Speicherreserve sollen jährlich durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid ausgeschrieben und über die Netznutzungstarife finanziert werden. Alle Betreiber von Energiespeichern am Schweizer Stromnetz können an der Ausschreibung teilnehmen, sofern sie technisch dafür geeignet sind.
Anreize für optimale Netznutzung
Die Netznutzungstarife werden im Sinne einer höheren Verursachergerechtigkeit angepasst. Neu erhält die vom Endverbraucher bezogene Leistung (Kilowatt) gegenüber der bezogenen Energie (Kilowattstunden) mehr Gewicht.
Flexibilität
Neu wird gesetzlich geregelt, dass alle Endkunden, Produzenten und Speicherbetreiber frei entscheiden können, wie sie ihre Flexibilität nutzen wollen.
Sunshine-Regulierung
Neu wird die sogenannte Sunshine-Regulierung («Sunshine»: Licht, Transparenz) gesetzlich abgesichert und die Resultate werden durch die ElCom veröffentlicht. Die Endkunden erhalten so Vergleichsmöglichkeiten.
Wahlfreiheiten im Messwesen
Die grösseren Endverbraucher (mit Jahresverbrauch von mind. 100 000 Kilowattstunden) und Elektrizitätserzeuger und Speicherbetreiber (Anschlussleistung von mindestens 30 kVA) sollen ihren Messdienstleister künftig frei wählen dürfen, um damit Wettbewerb und Kosteneffizienz im Messdienstleistungsmarkt zu fördern. Für kleinere Endverbraucher, Produzenten sowie Speicherbetreiber bleibt ausschliesslich der lokale Verteilnetzbetreiber zuständig.