Arbeitsrecht
Regelungen zur Freistellung von Mitarbeitenden
Brigitte Kraus-Meier (Autor)
01.09.14 - 09:00
Nicht selten werden Mitarbeitende nach einer Kündigung freigestellt. Mit einer fristlosen Kündigung hat die Freistellung aber nichts gemeinsam, auch wenn sie umgangssprachlich oft als «eine Fristlose» dargestellt wird. Eine Freistellung wirft in der Folge oft juristische Fragen auf. Vieles kann vorab mittels Freistellungserklärung geregelt werden.