Dr. Oliver Fritschi, LL.M., ist Dozent im Studiengang MAS Business Law an der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS) sowie Rechtsanwalt bei Probst Partner AG.
Ein Aktionär hat gegenüber der Aktiengesellschaft gesetzlich über die Einzahlung des Aktienkapitals hinaus keine Pflichten. Für viele KMU sind die Aktionäre aber nicht nur anonyme Kapitalgeber, sondern konkrete Persönlichkeiten. Um diesem Beziehungsgeflecht einen rechtlichen Rahmen zu geben, empfiehlt es sich, einen Aktionärsbindungsvertrag zu schliessen.Artikel lesen