Handelsrecht
Produktesicherheit und freier Warenverkehr
Barbara Klett (Autor)
01.04.13 - 08:00
Produkte dürfen den Menschen nicht gefährden. Je nach Art des Produkts oder der vom Produkt ausgehenden Gefährdung sind verschiedene Vorschriften zu beachten. Andererseits sollen diese Vorschriften keine unnötigen Einschränkungen der Wirtschaftsfreiheit darstellen und den freien Warenverkehr nicht behindern.