Arbeitsverhinderung
Arbeitsunfähigkeit muss nicht Ferienunfähigkeit bedeuten
Brigitte Kraus-Meier (Autor)
01.08.10 - 15:45
Sommerzeit ist Ferienzeit. Der Arbeitgeber hofft auf eine pünktliche Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber nicht immer ist dies auch tatsächlich der Fall. Wie ist vorzugehen, wenn ein Mitarbeiter nach den Ferien nicht an seinem Arbeitsplatz erscheint, und in welchen Fällen muss der Arbeitgeber den Lohn trotz Abwesenheit zahlen?