Das Urheberrecht
Um die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft zu stärken, will der Bundesrat konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Gleichzeitig hält er bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden.
Das Lissabonner Abkommen bildet die Grundlage des internationalen Systems für die Registrierung und den Schutz der geografischen Angaben und wird von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet.
Man kann eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe für unbegrenzte Zeit in den Vertragsstaaten schützen, und zwar mit einem einmaligen und kostengünstigen Verfahren. Die Verfahren für Anmeldungen werden im Gesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (MSchG) geregelt.
Daten und Internet
Über die Revision des Datenschutzgesetzes wurde im Nationalrat heiss diskutiert. Am 25. September hat der Nationalrat zugestimmt. Der Nationalrat will die Regeln zum Datenschutz jenen der EU
(EU-Datenschutz-Grundverordnung) angleichen. Die Vorlage bleibt aber umstritten. Einig sind sich die Politiker darüber, dass es Anpassungen braucht, denn das aktuelle Datenschutzgesetz stammt noch aus der Vor-Internet-Zeit.
Die EU überprüft bis im Mai 2020, ob der Datenschutz in der Schweiz noch gleichwertig ist mit ihrem eigenen. Das ist im Moment nicht der Fall. Für die Firmen würde ein Austausch von Daten mit Betrieben in der EU schwierig.
Die strafrechtlichen Sanktionen sollen verschärft werden und gelten für natürliche Personen, namentlich die Führungskräfte eines Unternehmens. Unternehmen können nur in einigen klar definierten Fällen sanktioniert werden. Nach Beschluss des Nationalrats wurde der vom Bundesrat vorgeschlagene Höchstbetrag von 250 000 Franken für Bussen übernommen.
Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBG) soll der konsequente Schritt zur vollständigen elektronischen Beurkundung vollzogen werden. Künftig wird das Original der öffentlichen Urkunde elektronisch angefertigt. Grundbuchämter werden dazu verpflichtet, elektronische Anmeldungen entgegenzunehmen.
Die Handelsregisterverordnung und die Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister werden geändert. Für Handelsregistergebühren gelten künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und das Äquivalenzprinzip.
Besserer Schutz für Bankkunden
Mit einer Änderung des Bankengesetzes betreffend Einlegerschutz und Insolvenz soll die Sicherung der Bankeinlagen der internationalen Entwicklung angepasst werden. Ergänzt wird diese durch neue Insolvenzbestimmungen für die Banken. Dies betrifft vor allem die Ansprüche von Eignern sowie auch von Gläubigern im Rahmen einer Bankensanierung, so zum Beispiel bei der Wandlung von Fremdkapital in Eigenkapital und bei der Forderungsreduktion.
Flankierend werden für den Fall einer Insolvenz oder eines Konkurses einer Bank gesetzliche Regelungen zur Stärkung der Stabilität des Pfandbriefsystems aufgenommen. Mit einer Anpassung des Bucheffektengesetzes wird sodann für alle Verwahrer von Bucheffekten die Pflicht zur Trennung von Eigen- und Kundenbeständen eingeführt.
Das Versicherungsvertragsgesetz
Die Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde 2013 vom Parlament an den Bundesrat zurückgewiesen, stattdessen ist eine Teilrevision vorgesehen. Diese soll ein angemessenes Widerrufsrecht, eine gesetzliche Regelung der vorläufigen Deckung und die Zulassung der Rückwärtsversicherung umfassen. Zudem sollen die Verjährungsfristen angemessen verlängert und ein ordentliches Kündigungsrecht eingeführt werden. Die Inkraftsetzung ist auf 2020 vorgesehen.
Die Stellung von ausgesteuerten Arbeitslosen ab 60 Jahren wird verbessert. Wer keinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung mehr hat, bekommt bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter Überbrückungsleistungen zur Deckung des Existenzbedarfs.